Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Inh. Christian Grobe
Die beste Basis für eine fruchtbare und dauerhafte Geschäftsbeziehung ist gute Zusammenarbeit von Anfang an. Der erste Schritt dorthin ist ein respektvoller Umgang auf Augenhöhe. Eine unserer Maximen ist das gegenseitige Vertrauen. Erst in zweiter Linie bilden gesetzliche Bestimmungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinander. Transparenz und Bauchgefühl täuschen jedoch nicht über die Notwendigkeit hinweg, gesetzliche Regelungen im beiderseitigen Einvernehmen anzuerkennen. Im Nachfolgenden listen wir unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma „DIE GRÜN-DLICHEN“ auf. Sicherheit für Sie, als unseren Kunden und für uns, als Ihren Dienstleister.
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen in ihrer Wertigkeit
"Zusätzlichen Vertragsbedingungen" (vergleiche §1 Nr. 2c VOB/B)
2. Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten
Regeln der Technik.
3. Der Bieter hält sich an das Angebot und ist vier Wochen nach Angebotsabgabe
gebunden.
4. Sind gegebenenfalls Teile des Vertrages und /oder seiner Vertragsgrund-
lagen unwirksam, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.
5. Ausführungsfristen werden durch schlechte Witterung, höhere Gewalt oder
andere unabwendbare Umstände verlängert.
6. Eine Mängelanzeige ist uns unverzüglich nach Bekanntwerden des Mangels
schriftlich mitzuteilen.
7. Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ohne Abzug von Skonto zahlbar.
8. Überschreitet die Auftragssumme 1000,- Euro, behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
9. Gerät der Auftraggeber mit Verbindlichkeiten in Rückstand, behalten wir uns vor, weitere Lieferungen ruhen zu lassen.
10. Der Auftraggeber verzichtet auf Leistungen der Fertigstellungspflege, wenn diese nicht im Auftrag vereinbart wurden.
11. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen und Personen des öffentlichen Rechts, ist der Gerichtsstand der Sitz der DIE GRÜN-DLICHEN.
12. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. der in sich abgeschlossenen
Teilleistung mehr als vier Monate und hat sich
der gesetzliche Mehrwertsteuersatz geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuersatz berechnet.
13. Wir sind sind keiner Form haftbar zumachen bei Schäden, die beim Einsatz von Boden- und Stubbenfräsen entstehen, auch nicht wenn es an Versorgernetzen
wie z.B. Strom, Wasser, Gas oder ähnlichem zu Schaden kommt.
Springe/ OT. Bennigsen, im März 2013