Unsere Arbeit in Zahlen

... Transparenz von Anfang an



Wir erstellen Ihnen schnell und unverbindlich Ihr Angebot. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir vereinbaren einen ersten "Vor-Ort-Termin", um über Ihren Wunsch und unseren Aufwand zu sprechen. Im Anschluss daran  erhalten Sie das Angebot.

Gerne können Sie hier die Eckdaten schon an uns übermitteln.

Dies gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass Sie ein "Vergleichsangebot" einholen möchten.

Wir freuen uns darauf, für Sie tätig werden zu dürfen.

 

Ihr Team von ...

Die Grün-dlichen


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In vielen Städten und Gemeinden unseres Landes benötigt man eine Baumfällgenehmigung. Um einen Baum fällen zu dürfen unterscheidet man diesen in Größe, Art oder Gattung. Ob eine Genehmigung erteilt wird, hängt unter anderem von der Vitalität, Beschaffenheit und Alter des betroffenen Baumes ab.
Ohne die nötige Genehmigung dürfen auch wir keine Fällungen oder größeren Schnittmaßnahmen durchführen, es sei denn es besteht eine unmittelbare, akute Gefahr.
Vor Beseitigung des Baumes muss der Zustand dokumentiert und nach Gefahrenbeseitigung die erfolgte Maßnahme unverzüglich bei der zuständigen Behörde genehmigt werden.

- Wir übernehmen für Sie folgende Arbeiten:
- Einholung von Baumfällgenehmigungen
- Öffentliche Verkehrsabsicherung
- Organisation von Absperrmaßnahmen
- Mieter- und Anwohner Benachrichtigung